Eine beglaubigte Kopie Ihres Studienabschlusses können Sie uns gerne bis spätestens zum Studienstart (Kalenderwoche 38, Kalenderwoche 8) per Post zukommen lassen. Senden Sie uns keine Originaldokumente auf dem Postweg.
Liegt das Abschlusszeugnis bis Studienbeginn noch nicht vor, müssen Sie bis Ende der Kalenderwoche 38 bzw. Kalenderwoche 8 eine Studienabschlussbestätigung Ihrer Hochschule einreichen. Aus dieser Abschlussbestätigung muss zweifelsfrei hervorgehen, dass sämtliche Studienleistungen, die für die Graduierung erforderlich sind, vorliegen. Aus der Bestätigung muss auch ersichtlich sein, wann Ihre Universität Ihr Abschlusszeugnis ausstellen wird. Bitte beachten Sie, dass Sie zusätzlich zum Studienabschluss auch eine Exmatrikulationsbestätigung einreichen müssen.
Wir senden Ihnen nach Prüfung der Dokumente eine Bestätigungsmail. Sobald Sie alle erforderlichen Dokumente vorgelegt haben, ist Ihre Zulassung definitiv.