Pflichtbereich
Fünf Pflichtveranstaltungen in den Kernfächern des Rechts bieten eine Vervollständigung und Vertiefung der juristischen Grundausbildung in Sinne des Process of Law. Im Rahmen der obligatorisch zu besuchenden Veranstaltungen werden Fragestellungen problemzentriert und schwerpunkthaft aufgearbeitet.